Änderungen für Katzenhalterinnen und -halter: Geesthachts Katzenschutzverordnung ist in Kraft und mit ihr gelten neue Regeln - wobei nicht sämtliche Regelungen der Verordnung sofort umzusetzen sind, sondern teilweise noch eine Übergangsfrist besteht.
So treten die Regelungen für Freigängerkatzen erst ab dem 1. Mai 2026 in Kraft.
Entsprechend der getroffenen Regelungen müssen Freigängerkatzen ab dem 1. Mai 2026 gechipt sein. Die Kosten für die Kennzeichnung und die Registrierung ihrer Hauskatzen (Felis silvestris catus) tragen die Halterinnen und Halter.
Die Pflichten im Detail:
Wer in Geesthacht eine fortpflanzungsfähige Katze hält (fünf Monate und älter) muss diese dauerhaft kennzeichnen und registrieren lassen - und zwar bevor das Tier unkontrolliert das eigene Grundstück verlässt. „Die Kennzeichnung einer Katze erfolgt in der Regel durch die Implantierung eines Mikrochips durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt oder eine ansonsten dafür legitimierte Stelle. Die Registrierung erfolgt, indem neben den Daten des Mikrochips zumindest ein äußerliches Erkennungsmerkmal des Tieres sowie der Name und die Anschrift der Haltungsperson in ein öffentliches oder privat geführtes Register, das den Behörden zugänglich ist, eingetragen werden (z.B. FINDEFIX, das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes —www.findefix.com— oder Tasso —www.tasso.net-)“, heißt es in der Verordnung.
Grund für die Verordnung ist die hohe Anzahl der freilebenden Katzen innerhalb des Geesthachter Stadtgebiets. Durch die Pflicht von Halterinnen und Haltern, ihre Freigänger-Hauskatzen zu chippen, soll die Zuordbarkeit der als „Freigängerkatzen“ im Stadtgebiet Geesthacht laufenden Katzen zu einem verantwortlichen Halter bzw. Halterin des jeweiligen Tieres ermöglicht werden.
Grundlage der Verordnung ist das Tierschutzgesetz Schleswig-Holsteins.
Die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht hat die entsprechende Verordnung in ihrer Sitzung vom 14. November 2025 beschlossen.
Der genaue Wortlaut der Katzenschutzverordnung der Stadt Geesthacht ist hier auf der Website der Stadt Geesthacht (www.geesthacht.de) nachzulesen. Interessierte finden das Dokument unter dem Punkt „Amtliche Bekanntmachungen“.