Stadt Geesthacht konkretisiert Angebot fürs Krankenhaus | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Stadt Geesthacht konkretisiert Angebot fürs Krankenhaus

Die Stadt Geesthacht hält an ihrem Engagement für den Erhalt des Geesthachter Krankenhauses fest. Das ist das Ergebnis einer außerordentlichen Sitzung der Ratsversammlung, die am heutigen Mittwochabend, 17. Dezember 2025, getagt hat. Das Gremium wurde kurzfristig am 16. Dezember 2025 einberufen, nachdem die Stadt aufgefordert worden war, ihr fristgerecht am 15. Dezember 2025 eingereichtes Angebot zu konkretisieren.

Der konkrete Wortlaut des Beschlusses, der nach nichtöffentlicher Beratung mehrheitlich gefasst wurde:

„Es wird beschlossen das bereits abgegebene Angebot zu konkretisieren, um die Möglichkeit zu erhalten, weitere Verhandlungen führen zu können. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Prüfung der zuständigen Kommunalaufsicht.“

Zum Hintergrund: Thomas Pötzsch, der das Krankenhaus in Geesthacht im Juli 2025 übernommen hatte, meldete im Oktober 2025 für die Einrichtung Insolvenz an. Etwas später kündigte er dann unter anderem im Sozialausschuss des Landes Schleswig-Holstein an, dass bereits im März 2026 mehrere Fachabteilungen des Krankenhauses geschlossen werden könnten – darunter die mehrfach ausgezeichnete Geburtshilfe und die Zentrale Notaufnahme. Das Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung wurde Ende Oktober eröffnet.

Die Geesthachter Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 14. November 2025 Bürgermeister Olaf Schulze per Beschluss beauftragt, die Rahmenbedingungen für eine Unterstützung des Krankenhauses zu prüfen – auch die Kommunalisierung des Krankenhauses sollte als eine Möglichkeit ausgelotet werden. Am 11. Dezember 2025 entschied das Gremium dann nach nicht öffentlichen Beratungen: Die Stadt Geesthacht wird im Rahmen des Insolvenzverfahrens ein Angebot für das Krankenhaus Geesthacht abgeben. Dieses ist am 15. Dezember 2025 auch fristgerecht geschehen. Bis zum 18. Dezember kann die Stadt ihr Angebot konkretisieren. Mit wem dann weitere Verhandlungen geführt werden, entscheidet der Gläubiger-Ausschuss.