Am 23. Februar 2025 wählen die Bürgerinnen und Bürger einen neuen Bundestag. Aufgrund der verkürzten Fristen, die durch den vorgezogenen Wahltermin entstehen, öffnet das Briefwahlbüro im Geesthachter Rathaus zusätzlich an zwei Samstagen: Am 8. Februar und am 15. Februar können Wahlberechtigte dort jeweils zwischen 8 und 12 Uhr ihre Stimme abgeben.
Das Wahlbüro des Rathauses ist bereits zur Beantragung der Briefwahlunterlagen geöffnet (Zugang über den Vorplatz, Büro Stadtjugendpflege, Durchgang zum Bandrieterweg). Wer dann Anfang Februar in der dortigen Wahlkabine einen Stimmzettel ausfüllen möchte, benötigt lediglich den gültigen Personalausweis und wenn dabei die Wahlbenachrichtigung. Das Team des Wahlbüros ist Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag von 7.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16.30 Uhr sowie Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18.30 Uhr vor Ort. Innerhalb dieser Zeitfenster werden auch jetzt bereits alle Fragen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen und zur Wahl im Allgemeinen beantwortet. „Wir erwarten bei dieser Wahl einen großen Anteil an Briefwählerinnen und Briefwählern. Durch die zusätzlichen Öffnungszeiten unseres Wahlbüros an zwei Samstagen hoffen wir, möglichst vielen Personen die Briefwahl vor Ort ermöglichen zu können und die Wartezeiten für alle Wählenden etwas zu verkürzen“, sagt Geesthachts Bürgermeister Olaf Schulze, der appelliert: „Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr.“
Das Wichtigste nochmal in Kürze:
Wer per Briefwahl abstimmen möchte, muss die Briefwahlunterlagen bis spätestens 21. Februar, 15 Uhr beantragen. Möglich ist das online über einen entsprechenden Link, der auf der Startseite der Website der Stadt Geesthacht (www.geesthacht.de) platziert ist, per Email unter wahlen@geesthacht.de im Wahlbüro oder klassisch auf dem Postweg. Der Antrag liegt den Wahlbenachrichtigungen bei, die alle Wahlberechtigten bis spätestens 2. Februar 2025 in der Post haben sollen.
Verschickt werden die Briefwahlunterlagen erst ab Anfang Februar – aktuell stehen die Stimmzettel noch nicht zur Verfügung. Die ausgefüllten Stimmzettel müssen die Wahlberechtigten dann rasch wieder zurücksenden oder persönlich im Wahlbüro abgeben.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht bekommen hat, hat bis spätestens zum 22. Februar 2025, 12 Uhr die Möglichkeit dies dem Wahlbüro mitzuteilen, um sich neue Unterlagen aushändigen zu lassen. Andernfalls wäre eine Stimmabgabe am Wahlsonntag nicht mehr möglich.