Wieviel Geld fließt 2026 in welche Projekte und Leistungen in Geesthacht? Der Haushalt 2026 ist eines der Themen, die am Freitag, 5. Dezember 2025, auf der Tagesordnung der Geesthachter Ratsversammlung stehen. Darüber hinaus wird das Gremium unter anderem über folgende Themen diskutieren:
die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung),
die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Geesthacht für das Haushaltsjahr 2026 (Hebesatzsatzung)
der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026
die Straßenreinigungsgebühren
der Wirtschaftsplan 2026 des Abwasserbetriebs
Beratung und Beschlussfassung zur Teilnahme am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten"
Die Ratsversammlung beginnt bereits um 17 Uhr – und damit eine Stunde früher als gewohnt – im Rathaus (Markt 15). Interessierte sind im Ratssaal im ersten Stock willkommen, denn die Sitzung ist öffentlich. Wer nicht ins Rathaus kommen kann oder möchte, hat die Gelegenheit die Diskussionen online zu verfolgen. Die Sitzung wird wie gewohnt per Live-Stream über die Internetplattform Youtube übertragen. Ein entsprechender Link wird auf der Startseite der städtischen Website (www.geesthacht.de) hinterlegt. Eine vorherige Registrierung bei Youtube ist dafür nicht erforderlich.
Die komplette Tagesordnung der Sitzung samt Diskussionsvorlagen ist auf der Website der Stadt Geesthacht über die Reiterfolge „Rathaus & Politik“, „Politik“ und „Sitzungskalender“ einsehbar.
Ein Punkt der Tagesordnung ist die Einwohnerfragestunde. Innerhalb dieser haben Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, sich zu verschiedenen Themen zu äußern – allerdings zu genau festgelegten Regeln, die in der Geschäftsordnung zur Ratsversammlung und in der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein nachzulesen sind. Darin steht: Zugelassen sind eine Frage und eine Zusatzfrage zu Themen, die in der Sitzung beraten werden sollen oder zu anderen „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“. Zudem können Einwohnerinnen und Einwohner Vorschläge oder Anregungen formulieren. Insgesamt stehen dafür fünf Minuten zur Verfügung. Wichtig: Anfragen müssen immer schriftlich eingereicht und können in der Sitzung mündlich vorgetragen werden. Grundsätzlich ist die Einwohnerfragestunde immer Bestandteil des öffentlichen Sitzungsteils und sie soll im Regelfall nicht länger als eine Stunde dauern. Fragen dürfen alle Einwohnerinnen und Einwohner formulieren, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.