Teichfest ist gerettet: Von der Stadt beauftragtes Gutachten überzeugt Untere Naturschutzbehörde | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Auch 2025 kann es wieder ein Teichfest in Grünhof-Tesperhude geben: Nachdem im Frühjahr 2024 die Zukunft des Events unsicher war, gibt der Kreis jetzt grünes Licht. Ein Gutachten bestätigte, das veranlasste Maßnahmen zum Schutz von Tieren greift.

Teichfest ist gerettet: Von der Stadt beauftragtes Gutachten überzeugt Untere Naturschutzbehörde

„Der ‚Klönschnack am Diek‘ ist ein beliebtes Fest, das auch über die Grenzen Grünhof-Tesperhudes hinaus bekannt ist. Über diese Nachricht werden sich darum sicher viele Personen freuen: Das Teichfest wird auch 2025 stattfinden können“, kündigte Geesthachts Bürgermeister Olaf Schulze im vergangenen Hauptausschuss an.

Behörde sah Vögel, Fledermäuse und Wasserorganismen gestört

Im Frühjahr 2024 stand die Zukunft des Teichfestes in Frage, weil im Rahmen des Antragsverfahrens für die Veranstaltung von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg naturschutzrechtliche Bedenken an der Durchführung der Veranstaltung formuliert worden waren. Die Erklärung: Der Teich mit seiner Ufer- und Wasservegetation ist ein gesetzlich geschütztes Biotop. In einem solchen Gebiet sind die Wasserspiele und das Höhenfeuerwerk, wie sie bisher beim Teichfest durchgeführt worden waren, nicht zulässig, weil nicht auszuschließen ist, dass eine Reihe von Tierarten wie Vögel, Fledermäuse und Wasserorganismen verletzt, getötet oder erheblich gestört würden.

Stadtverwaltung Geesthacht setzt sich für Durchführung des Festes ein

„Die Stadtverwaltung Geesthacht hat sich mit Bekanntwerden dieses Konflikts dafür eingesetzt, Lösungen zu finden, wie das Teichfest auch künftig durchgeführt werden kann – vor allem, weil das Teichfest von Ehrenamtlichen mit viel Aufwand und Engagement in ihrer Freizeit geplant und durchgeführt wird“, sagt Geesthachts Bürgermeister Olaf Schulze. Nach vielen Gesprächen wurde das Fest 2024 unter Auflagen genehmigt – so wurde unter anderem statt des Höhenfeuerwerks ein sogenanntes Barockfeuerwerk gezündet, die Beleuchtung und Beschallung des Teichbereiches auf ein Minimum reduziert und eine größtmögliche Schonung der Uferbereiche vereinbart. „Mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde vereinbart, dass das Fest unter Auflagen und mit begleitenden Untersuchungen stattfinden kann. Zudem soll ein Vorher-Nachher-Vergleich Aufschluss über die Wirksamkeit von der Vermeidungsmaßnahmen geben“, teilt der Fachdienst Umwelt der Geesthachter Stadtverwaltung mit.

Fledermäuse kehren kurz nach der Lichtershow zurück

Vor, während und nach dem Fest wurden insbesondere Vögel, Fledermäuse und Wasserorganismen untersucht. Auch die Fernwirkung des Festes auf den Bereich der Elbe als Rast- und Mausergebiet für Vögel wurde in die Untersuchung einbezogen. „Interessant war in diesem Zusammenhang das Verhalten der Fledermäuse für die der Teich ein Jagdgebiet darstellt. Die Fledermäuse, insgesamt acht verschiedene Arten, jagten bis kurz vor der Lichtershow mit dem kleinen Feuerwerk auf dem Teich. Während der Show waren sie verschwunden, stellten sich aber kurz nach dem Fest wieder jagend über dem Teich ein“, berichtet der Fachdienst Umwelt.

Fest steht nicht im Konflikt zu EU-Naturschutzrecht

Als Fazit haben die Verfasser des Gutachtens „Ersteinschätzung zu Artenschutz, Biotopschutz und Natura 200-Verträglichkeit“, das die Stadtverwaltung Geesthacht beauftragt hat, um das Fest erhalten zu können, dass sich unter Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen keine Hinweise auf Kollisionen mit den Belangen des Arten,- Biotop oder EU-Naturschutzrechts ergeben. Mit diesem Ergebnis war auch die Untere Naturschutzbehörde zufrieden und bestätigt, dass das Fest zukünftig wie im Jahr 2024 stattfinden darf.