Ab dem 1. Oktober 2025 gilt ein neues Landesfischereigesetzes im Land Schleswig-Holstein. Ziel ist es, dass alle notwendigen Unterlagen als digitale Dokumente einfach auf dem Smartphone mitgeführt werden können – und somit die Fälschungsmöglichkeiten reduziert werden. Für alle Anglerinnen und Angler bedeutet das einige Änderungen:
Digitale Verfahren: Sämtliche Angelegenheiten rund um den Fischereischein, den Urlauberfischereischein sowie die Fischereiabgabe werden künftig ausschließlich digital abgewickelt. Dokumente werden dabei in digitaler Form oder als QR-Code ausgegeben.
Neue Preisstaffelung: Die Gebühren für Fischereischeine und Abgaben ändern sich mit Inkrafttreten des Gesetzes.
Bargeldlose Zahlung: Ab dem 01.10.2025 können alle fischereibezogenen Zahlungen nur noch unbar erfolgen.
Bitte beachten Sie: Bis zum 30.09.2025 gilt die aktuelle Rechtslage und damit ausnahmslos die bisherige Verwaltungspraxis. Die Fischereiabgabe beträgt 10 Euro, darüber hinausgehende Gebühren werden, unabhängig von der Bezugsquelle, nicht erhoben. Bürgerinnen und Bürger können die Marke für 2025 sowie auf Wunsch auch für die Jahre 2026, 2027, 2028 und 2029 (jedoch nicht darüber hinaus!) zum Preis von 10 Euro/Jahr wie gewohnt in den örtlichen Ordnungsbehörden oder in den Außenstellen der Fischereiaufsicht erwerben. Ab dem 01.10.2025 gelten ausschließlich die neuen digitalen Verfahren. Bei der Entrichtung der Fischereiabgabe bei einer örtlichen Ordnungsbehörde oder bei der Außenstelle der Fischereiaufsicht wird eine Verwaltungsgebühr von 8 Euro je Kaufvorgang erhoben. In der Summe aus Abgabe und Gebühr kostet die Fischereiabgabe dann beim Behördenbesuch 18 Euro für ein Jahr. (Hinweis: Diese Verwaltungsgebühr beim Behördenbesuch vor Ort beträgt immer 8 Euro, unabhängig davon, ob die Abgabe nur für ein Jahr oder für mehrere Jahre im Voraus erworben wird.) Bis zum 31.12.2025 kann die Fischereiabgabe für 2025 und auch für bis zu vier Jahre im Voraus zum aktuell gültigen Betrag von 10 Euro erworben werden.
Wer in Schleswig-Holstein den Fischfang ausüben möchte, benötigt, abgesehen von Ausnahmen an gewerblichen Angelteichen und auf Angelkuttern, einen Fischereischein und muss stets eine Fischereiabgabe entrichten. Bislang gibt es die Fischereischeine nur im Papierformat, auf die Fischereiabgabenachweise in Form von jährlichen Klebemarken aufgebracht werden. In Schleswig-Holstein gibt es rund 80.000 Fischereischeine, deutschlandweit sind es über 1,3 Millionen. Bislang müssen nach einem Umzug innerhalb von Deutschland diese Dokumente im Regelfall neu beantragt werden. Schleswig-Holstein hat sich deutschlandweit für eine Harmonisierung des Fischereischeinwesens stark gemacht. So wurde inzwischen ein bundesweit abgestimmter Fragenkatalog für die Fischereischeinprüfung veröffentlicht. Einheitliche Mindeststandards für die praktische Ausbildung sollen künftig eine universelle Anerkennung der Fischereischeinprüfungen in Deutschland sicherstellen.
Mehr Informationen finden Sie hier