Politik beschäftigt sich mit Gleichstellung, Kita St. Thomas und Seniorenzentrum - Sitzung wird online übertragen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Politik beschäftigt sich mit Gleichstellung, Kita St. Thomas und Seniorenzentrum - Sitzung wird online übertragen

Was hat Geesthachts Gleichstellungsbeauftragte Anja Nowatzky 2022 bis 2024 für Aktionen umgesetzt? Wer wird die oder der neue Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in Geesthacht? Und wie geht es weiter mit dem Seniorenzentrum am Katzberg, dem Außengelände der Kita St. Thomas und dem Bebauungsplan Nummer 008 „Hegebergstraße“? Diese Fragen werden Thema der nächsten Ratsversammlung der Stadt Geesthacht sein. Das Gremium tagt am Freitag, 14. März 2025, öffentlich im Ratssaal im ersten Stock des Geesthachter Rathauses (Markt 15). Beginn ist um 18 Uhr und Gäste sind willkommen – sowohl vor Ort im Rathaus als auch am Bildschirm. Denn die Sitzung wird wie gewohnt per Live-Stream über die Internetplattform Youtube übertragen. Wer die Diskussionen online verfolgen möchte, kann sich über den entsprechenden Link auf der Startseite der städtischen Website (www.geesthacht.de) reinklicken oder direkt den Youtube-Kanal der Stadt Geesthacht anwählen. Eine vorherige Registrierung bei Youtube ist dafür nicht erforderlich.

Die komplette Tagesordnung der Sitzung samt Diskussionsvorlagen ist auf der Website der Stadt Geesthacht über die Reiterfolge „Rathaus & Politik“, „Politik“ und „Sitzungskalender“ einsehbar.

Ein Punkt der Tagesordnung ist die Einwohnerfragestunde. Innerhalb dieser haben Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, sich zu verschiedenen Themen zu äußern – allerdings zu genau festgelegten Regeln, die in der Geschäftsordnung zur Ratsversammlung und in der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein nachzulesen sind. Darin steht: Zugelassen sind eine Frage und eine Zusatzfrage zu Themen, die in der Sitzung beraten werden sollen oder zu anderen „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“. Zudem können Einwohnerinnen und Einwohner Vorschläge oder Anregungen formulieren. Insgesamt stehen dafür fünf Minuten zur Verfügung. Wichtig: Anfragen müssen immer schriftlich eingereicht und können in der Sitzung mündlich vorgetragen werden. Grundsätzlich ist die Einwohnerfragestunde immer Bestandteil des öffentlichen Sitzungsteils und sie soll im Regelfall nicht länger als eine Stunde dauern. Fragen dürfen alle Einwohnenden formulieren, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.